Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fliegenden Ergotherapie
1. Geschäftsbeziehung
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der zu behandelnden Person und der Fliegenden Ergotherapie - Inh. Karin Morf, Diessenhoferstrasse 14, 8252 Schlatt (TG) im Folgenden mit Fliegende Ergotherapie bezeichnet. Mit dem Erhalt einer ärztlichen Verordnung bekommen wir eine Anweisung zur Behandlung und rechnen dementsprechend mit dem Tarifverträgen der Krankenkassen oder Invalidenversicherungen ab.
2. Fälligkeit der Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Leistungen werden direkt über die Krankenkassen oder Invalidenversicherungen abgerechnet. Falls Termine jedoch nicht rechtzeitig abgesagt werden, müssen diese innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum privat bezahlt werden. Für Mahnungen, ausgenommen Zahlungserinnerungen, sind Mahngebühren in Höhe von jeweils SFr. 15.-privat zu entrichten.
3. Terminvereinbarungen
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit der zu behandelnden Person. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Email oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe.
4. Terminabsage
Vereinbarte Behandlungstermine sind wahrzunehmen. Sollte ein Behandlungstermin aus irgendeinem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Ein Behandlungstermin gilt als abgesagt, wenn dieser persönlich, per E-Mail oder telefonisch unter 052 503 63 63, auch als Mitteilung auf dem Telefonbeantworter, unter Angabe der zu behandelnden Person, Behandlungsdatum und Uhrzeit besprochen wurde. Für die Einhaltung dieser Fristen ist die zu behandelnden Person verantwortlich. Andernfalls kann die Fliegende Ergotherapie der der zu behandelnden Person die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin privat in Rechnung stellen. Die Leistungen, die von den Kassen nicht erstattet werden, stellen wir privat in Rechnung.
5. Verspätungen/ Terminausfall
Verspätungen der zu behandelnden Person begründen keine Nachleistungspflicht der Therapeutin. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch die zu behandelnden Person, wird der Termin privat zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe der zu behandelnden Person bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte Preis für die gesamte Buchung des Zeitintervalls zu leisten, auch wenn diese nicht voll umfänglich in Anspruch genommen wurde.
6. Ausführungsort
Ausführungsort des Vertrages ist immer der Praxissitz oder der Ort des Hausbesuches.
Fliegende Ergotherapie
Karin Morf
Diessenhoferstrasse 14
8252 Schlatt (TG)
Schweiz